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Zitierweise von Gesetzen

Für Nicht-Jurististen ist die korrekte Zitierweise von Gesetzen nicht selbsterklärend. Die korrekte, präzise Zitierung ist jedoch wichtig, damit für alle Leser der genaue Bezug ersichtlich wird. Wie also Gesetze korrekt zitieren?

Elemente der Quellenangabe

Eine vollständige Angabe enthält:

  • Paragraf: im Gesetz mit § gekennzeichnet
  • Absatz: im Gesetz mit (1), (2), … gekennzeichnet
  • Satz: im Gesetz mit 1, 2, … gekennzeichnet
  • Buchstabe: im Gesetz mit a), b), aa), bb), … gekennzeichnet
  • Kurztitel des Gesetzes: hier BFSG

Gültige Zitierweisen

Es sind mehrere kürzere bzw. ausführlichere Varianten erlaubt:

  • § 7 Absatz 1 Satz 2 BFSG (lange Schreibweise)
  • § 7 Abs. 1 S. 1 BFSG (abgekürzte Schreibweise)
  • § 7 II 1 BFSG (verkürzte Schreibweise)

Gesetzesname im Fließtext

Beim ersten Vorkommen sollte der offizielle Titel des Gesetzes ausgeschrieben werden. Bei weiteren Vorkommen reicht die Kurzform. Der offizielle Titel ist dem Bundesgesetzblatt zu entnehmen unter https://www.bgbl.de oder einfacher unter https://www.gesetze-im-internet.de. Über deren Suche ist das Gesetz ab Veröffentlichung leicht zu finden.

Beispiel: BFSG

TitelGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze
KurztitelBarrierefreiheitsstärkungsgesetz
AbkürzungBFSG

Zweck und Anwendungsbereich werden in § 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) behandelt. Im BFSG finden sich weiterhin …

Aktualisiert zuletzt am 15.03.2024 Zitierweise Druckversion Fehler gefunden