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§ 11 BFSGV Unterstützungsdienste

Wenn Unterstützungsdienste wie Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Schulungsdienste verfügbar sind, müssen sie Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität des Produkts mit assistiven Technologien mittels barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen.

BFSGV mit letzter Änderung vom 15.06.2022 (BGBl. I S. 928 ff.).

Aktualisiert am 10.01.2024 Zitierweise Druckversion Fehler gefunden