- Abschnitt 3 Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 6 BFSG Pflichten des Herstellers
- § 7 BFSG Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
- § 8 BFSG Bevollmächtiger des Herstellers
- § 9 BFSG Allgemeine Pflichten des Einführers
- § 10 BFSG Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
- § 11 BFSG Pflichten des Händlers
- § 12 BFSG Einführer oder Händler als Hersteller
- § 13 BFSG Angabe der Wirtschaftsakteure, Verordnungsermächtigung
- § 14 BFSG Pflichten des Dienstleistungserbringers
- § 15 BFSG Beratungsangebot der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit
Aktualisiert zuletzt am 11.07.2023 Zitierweise Druckversion Leichte Sprache Fehler gefunden