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BFSG in leichter Sprache

Der Deutsche Bundestag hat ein weiteres Gesetz zur Barrierefreiheit im Internet beschlossen. Das Gesetz heißt BFSG. BFSG steht für Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.

Das BFSG ist ab Mitte 2025 gültig.

Bisher waren die Gesetze zur Barrierefreiheit im Web und bei Produkten nicht einheitlich. Das BFSG sorgt nun einheitlich dafür, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen leichter nutzbar werden. Es folgt einer Regelung der EU, die sagt, dass alles für jeden zugänglich sein sollte.

Das BFSG gilt vor allem für Dinge wie Produkte, Dienstleistungen, Websites und Onlineshops. Es möchte sicherstellen, dass niemand ausgeschlossen wird und jeder leichter auf die Dinge zugreifen kann, die er braucht.

Kleine Unternehmen haben einige Ausnahmen, aber insgesamt sollen alle die Regeln einhalten. Das Gesetz will, dass Webseiten zum Beispiel leichter lesbar sind und dass niemand benachteiligt wird.

Natürlich gibt es auch noch weitere Inhalte. Dazu gehören Strafen, wenn jemand gegen die Vorschriften verstößt.

Auf dieser Webseite

Auf dieser Webseite finden Sie den aktuellen Gesetzestext des BFSG.

Auf der Startseite ist die Übersicht über alle Paragrafen zu finden.

Unter jedem Paragrafen kann man zum nächsten und vorherigen Paragrafen springen.

Über diese Webseite

Wir wollten eine einfache Webseite, auf der man das Gesetz einfach lesen kann.

Wir sind eine Internet-Agentur und machen Webseiten für Kunden. Barrierefreiheit und Zugänglichkeit ist dabei wichtig. Daher ist dieses Gesetz BFSG auch wichtig für uns und alle Webseiten-Betreiber.

Aktualisiert zuletzt am 15.03.2024 Zitierweise Druckversion Fehler gefunden