Bei Produkten und Dienstleistungen, die den technischen Spezifikationen oder Teilen davon entsprechen, wird vermutet, dass sie die Anforderungen der nach § 3 Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung erfüllen, soweit diese von den technischen Spezifikationen oder Teilen dieser technischen Spezifikationen abgedeckt sind.
§ 5 BFSG Konformitätsvermutung auf der Grundlage technischer Spezifikationen
BFSG mit letzter Änderung durch Art. 25 G. vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759).