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Nichtamtliche, kurze Zusammenfassung von § 1 BFSGV Anwendungsbereich (Fehler gefunden?)

Was regelt § 1 BFSGV Anwendungsbereich?

§ 1 BFSGV regelt den Anwendungsbereich der Verordnung. Sie gilt für die Produkte nach § 1 Absatz 2 BFSG und für die Dienstleistungen nach § 1 Absatz 3 BFSG.

Im Zusammenhang des gesamten BFSG bedeutet das: Die BFSGV erweitert den Anwendungsbereich nicht selbst, sondern knüpft an die bereits im BFSG erfassten Produkte und Dienstleistungen an.

Vereinfachte, nicht rechtsverbindliche Zusammenfassung von § 1 BFSGV Anwendungsbereich. Maßgeblich ist ausschließlich der amtliche Gesetzestext.