Wenn Unterstützungsdienste wie Help-Desk, Call-Center, technische Unterstützung, Relaisdienste und Schulungsdienste verfügbar sind, müssen sie Informationen über die Barrierefreiheit und die Kompatibilität des Produkts mit assistiven Technologien mittels barrierefreien Kommunikationsmitteln bereitstellen.
§ 11 BFSGV Unterstützungsdienste
BFSGV mit letzter Änderung vom 05.12.2025 (BGBl. I Nr. 301, Artikel 23).